Beschwerdeverfahren
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kunde (privat Person) bei Reklamationen? Wir hoffen,dass Sie es nie erfahren müssen, wir wenden unser Beschwerdeverfahren nur in Ausnahmefällen an.
Beschwerdeverfahren
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Das Beschwerdeverfahren ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt). Es ist die Pflicht des Käufers, sich mit dem Begriff vertraut zu machen, bevor er seine Bestellung aufgibt. Durch die Bestellung der Ware und den anschließenden Kauf kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande, wobei unter anderem auch die Zustimmung des Käufers zum Beschwerdeverfahren und die Bestätigung, dass er sich damit vertraut gemacht hat, eingeholt werden.
1.2. Die Beschwerdeordnung wurde unter Beachtung der Vorschriften des Zivilrechts (nachfolgend „BGB“ genannt) und der örtlichen Verbraucherschutzvorschriften (nachfolgend „Gesetz“ genannt) erstellt und gilt für Verbrauchsgüter (nachfolgend „Ware“ genannt), für die während der Gewährleistungsfrist Rechte des Käufers aus Mängelhaftung gelten.
1.3. Kunde des Verkäufers Mironet cz, a.s. (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) ist entweder ein Käufer-Verbraucher im Sinne der deutschen Vorschriften (im Folgenden „Käufer-Verbraucher“ genannt) oder ein Käufer-Unternehmer, der bei Abschluss und Durchführung des Vertrages als Vertragspartner im Sinne seiner Geschäftstätigkeit auftritt (nachfolgend „Käufer-Unternehmer“ genannt). Käufer-Verbraucher und Käufer-Unternehmer werden zusammen als „Käufer“ bezeichnet.
1.4. Bei Abschluss und Erfüllung des Kaufvertrages handelt der Verkäufer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit. Der Verkäufer ist ein Unternehmer, der dem Käufer direkt oder über andere Unternehmer Produkte oder Dienstleistungen liefert.
1.5. Kontaktdaten des Verkäufers für die Bearbeitung von Reklamationen: reklamation@mironet.de, Telefonnummer: +420 234 700 840. Reklamationen werden von der Leitung der Reklamationsabteilung unseres Unternehmens bearbeitet.
2. Pflichten des Verkäufers
2.1. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer dafür verantwortlich, dass die Ware bei Erhalt keine Mängel aufweist. Insbesondere ist der Verkäufer dafür verantwortlich, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Käufer:
- Die Ware entspricht den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften
- Die Ware ist für den Zweck geeignet, den der Verkäufer für ihre Verwendung angibt oder für eine Art der Verwendung, die für die Ware üblich ist.
- Die Waren haben Eigenschaften, die die Parteien vereinbart haben, und in Ermangelung einer Vereinbarung solche Eigenschaften, die der Verkäufer oder Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer im Hinblick auf die Art der Waren und auf der Grundlage ihrer Werbung erwartet hat
- Die Qualität oder Ausführung der Ware entspricht dem vertraglich vereinbarten Muster oder Modell, wenn die Qualität oder Ausführung nach dem vertraglich vereinbarten Muster oder Modell bestimmt wurde
- Die Ware hat die entsprechende Menge, das entsprechende Maß oder das entsprechende Gewicht
2.2. Der Verkäufer legt den Waren ein Steuerdokument und bei einigen Produkten ein Garantiezertifikat bei. Wenn der Ware keine Garantiekarte beigefügt ist, wird zur Geltendmachung von Mängeln der Ware der Steuerbeleg verwendet.
2.3. Die Haftung des Verkäufers für Mängel an der Ware gilt nicht für den Fall, dass der Mangel oder die Beschädigung der Ware aufgetreten ist:
- unsachgemäße Verwendung der Waren oder deren Verwendung unter Verstoß gegen die Gebrauchsanweisung, die Anweisungen auf der Verpackung oder in der Garantiekarte der Waren. Durch die Nutzung der Ware unter Verstoß gegen die allgemein verbindlichen Nutzungsregeln
- unerlaubte Eingriffe in das Gerät oder dessen mechanische Beschädigung. Unprofessionelle Installation oder Handhabung der Waren.
- Stromstoß
- Verwendung der Waren unter Bedingungen, die nicht der Staubigkeit, Feuchtigkeit und Temperatur der vom Hersteller für die Verwendung der Waren vorgesehenen Umgebung entsprechen oder sich dies eindeutig aus der Beschaffenheit der Waren selbst ergibt.
3. Mängel der Ware und Haftung dafür
3.1. Bei der persönlichen Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des Schadens am Warenobjekt in dem Moment vom Verkäufer auf den Käufer über, in dem der Käufer die Ware übernimmt. Der Käufer überprüft die Ware bei der Übernahme. Im Falle festgestellter Mängel an der Ware hat der Käufer das Recht, den festgestellten Mangel beim Verkäufer geltend zu machen. Ein später festgestellter Mangel an der Ware hindert den Käufer nicht daran, den festgestellten Mangel beim Verkäufer geltend zu machen.
3.2. Bei Lieferung der Waren durch den Spediteur muss der Käufer innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Sendung ordnungsgemäß die Unversehrtheit der Waren und die Vollständigkeit ihres Zubehörs überprüfen. Schäden an der Ware oder der Verpackung der Ware oder ein Mangel an der Ware müssen unverzüglich mit dem Vertreter des Spediteurs durch Erstellung eines Protokolls behoben werden, in dem alle Unstimmigkeiten und festgestellten Mängel an der Ware oder ihrer Verpackung aufgeführt sind. Der Käufer ist nicht verpflichtet, die beschädigte Ware vom Spediteur zu übernehmen. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich über den festgestellten Schaden zu informieren.
3.3. Der Käufer-Verbraucher hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das Recht, vom Verkäufer Mängel an der Ware im Sinne einer materiellen oder immateriellen mangelhaften Erfüllung des Kaufvertrags zu fordern.
3.4. Im Falle einer wesentlich mangelhaften Leistung aus dem Kaufvertrag hat der Käufer-Verbraucher das Recht, die mangelhafte Leistung durch Lieferung einwandfreier neuer Waren, durch Lieferung der fehlenden Waren, durch Beseitigung des Mangels, durch Reparatur der Waren und durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses und das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein angemessener Rabatt auf den Kaufpreis der Ware bedeutet eine prozentuale Wertminderung der Ware aufgrund eines Mangels unter Berücksichtigung der Amortisation und der Nutzungsdauer der Ware durch den Käufer – Verbraucher.
3.5. Im Falle einer nicht wesentlich mangelhaften Erfüllung des Kaufvertrags ist der Käufer-Verbraucher berechtigt, den Mangel durch Reparatur zu beseitigen oder einen angemessenen Rabatt auf den Kaufpreis der Ware zu gewähren. Ein angemessener Rabatt auf den Kaufpreis der Ware bedeutet eine prozentuale Wertminderung der Ware aufgrund eines Mangels unter Berücksichtigung der Amortisation und der Nutzungsdauer der Ware durch den Käufer – Verbraucher.
3.6. Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Erhalt ein Mangel, so wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits bei Erhalt mangelhaft war, es sei denn, die Art oder der Mangel des Gegenstands stehen dem entgegen. Diese Frist gilt nicht für den Zeitraum, in dem der Käufer die Sache nicht nutzen kann, sofern er den Mangel berechtigterweise gerügt hat.
3.7. Der Käufer-Verbraucher hat das Recht, auch im Falle eines behebbaren Mangels eine Ersatz- oder Teillieferung zu erhalten. Wenn er die Sache aufgrund des wiederholten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann, hat der Käufer-Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3.8. Macht der Käufer-Verbraucher ein Recht aus mangelhafter Leistung geltend, wird ihm die Gegenpartei schriftlich bestätigen, wann er das Recht geltend gemacht hat, sowie über die Durchführung der Reparatur und deren Dauer.
4. Rücktritt vom Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 Kalendertagen
4.1. Unter Fernkaufvertrag versteht man einen Kaufvertrag, der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, beispielsweise durch den Kauf von Waren im Online-Shop des Verkäufers.
4.2. Der Käufer – Verbraucher hat das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware vom Fernkaufvertrag zurückzutreten. Der Verbraucher kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag zurücktreten. Sofern nichts anderes bestimmt ist, endet die Frist 14 Tage nach Vertragsschluss.
4.3. Der Käufer – Verbraucher ist verpflichtet, die Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag, an dem er den Verkäufer über seine Absicht zum Rücktritt vom Fernkaufvertrag informiert hat, an den Verkäufer zurückzusenden. Die Mitteilung muss vom Käufer-Verbraucher nachweislich schriftlich erfolgen, z. B. in Form einer elektronischen Mitteilung an die E-Mail-Adresse des Verkäufers oder per Post an die Adresse des Verkäufers. Der Inhalt der Mitteilung muss den Willen des Käufers-Verbrauchers, vom Fernkaufvertrag zurückzutreten, unbestreitbar belegen.
4.4. Der Käufer-Verbraucher ist verpflichtet, die kostengünstigste Art der Lieferung der Ware an den Verkäufer zu wählen. In einem solchen Fall hat der Käufer-Verbraucher das Recht, eine Entschädigung für die Verfahrenskosten gemäß Artikel 4.7 zu verlangen.
4.5. Der Käufer-Verbraucher, dem die Ware per Transportdienst geliefert wurde, kann die Ware per Transportdienst an die Adresse Komerční, hala NUP3, PLZ 251 01, Nupaky oder durch persönliche Übergabe in jeder Filiale (Prag, Brünn, Pilsen) zurücksenden.
4.6. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rückgabe der Ware an den Käufer – Verbraucher zurückzuzahlen. Der Verkäufer kann den Kaufpreis um einen Betrag reduzieren, der dem Verlust entspricht, der der Ware bei normalem Gebrauch entsteht. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt auf dem gleichen Weg, wie er vom Käufer – Verbraucher bezahlt wurde. Eine andere Möglichkeit der Rückerstattung des Kaufpreises ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Käufers – Verbrauchers möglich.
4.7. Zusammen mit der Rückerstattung des Kaufpreises hat der Käufer-Verbraucher das Recht, eine Entschädigung für die Kosten zu verlangen, die mit der Rücklieferung der Ware an den Verkäufer verbunden sind. Die Erstattung dieser Kosten erfolgt durch den Verkäufer zusammen mit der Rückerstattung des Kaufpreises gemäß Artikel 4.6.
5. Ausschlüsse des Rücktritts vom Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 Tagen
5.1. Gesetz Nr. 89/2012 Slg. regelt Situationen, in denen der Käufer – Verbraucher nicht das Recht hat, vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten.
5.2. Der Käufer-Verbraucher hat kein Recht, von einem Fernkaufvertrag zurückzutreten, wenn es sich bei dem Vertragsgegenstand um Waren handelt, die speziell an die Wünsche und Bedürfnisse des Käufer-Verbrauchers angepasst wurden.
5.3. Der Käufer-Verbraucher hat kein Recht, vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten, wenn es sich bei dem Vertragsgegenstand um Waren handelt, die verderblich sind oder nach der Lieferung unwiederbringlich mit anderen Waren vermischt wurden.
5.4. Der Käufer – Verbraucher hat kein Recht, vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten, wenn es sich beim Vertragsgegenstand um Waren handelt, die aus der Originalverpackung entnommen wurden und deren Rückgabe im Hinblick auf die Einhaltung der Hygienevorschriften und Hygienegrundsätze nicht möglich ist. Zum Beispiel Rasier- und Enthaarungsgeräte, Zahnbürsten, Fitnessarmbänder, Brustgurte, Kopfhörer.
5.5. Der Käufer – Verbraucher hat kein Recht, vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten, wenn es sich beim Vertragsgegenstand um Waren handelt, die eine Video- oder Audioaufzeichnung oder ein Computerprogramm enthalten und deren Originalverpackung beschädigt ist.
5.6. Der Käufer – Verbraucher hat kein Recht, von einem Fernabsatzvertrag zurückzutreten, wenn es sich beim Vertragsgegenstand um Waren mit digitalem Inhalt handelt, die nicht mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Käufers – Verbrauchers auf einem physischen Datenträger geliefert wurden.
6. Reklamation
6.1. Möglichkeiten der Warenübergabe bei Reklamation
6.1.1. Der Käufer-Verbraucher kann die Ware persönlich in den Filialen des Verkäufers reklamieren.
6.1.2. Der Käufer – Unternehmer kann eine Reklamation der Ware ausschließlich in einem autorisierten Servicecenter einreichen. Die Schadensbearbeitung richtet sich dann nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Schadensverfahren des autorisierten Dienstes. Für Informationen zu einer konkreten Beschwerde empfiehlt es sich, sich an die Reklamationsabteilung zu wenden.
6.1.3. Der Käufer-Verbraucher ist verpflichtet, eine Reklamation für die mit der ausgewählten Versandart durch persönliche Abholung gekauften Waren in der Franchise-Filiale des Verkäufers in dieser Filiale oder in einem autorisierten Servicecenter einzureichen. Um den Reklamationsprozess so weit wie möglich zu beschleunigen, kooperieren einzelne Franchise-Filialen mit einzelnen autorisierten Diensten immer in ihrer Region. Wenn der Käufer-Verbraucher eine Reklamation in einer Filiale des Verkäufers außerhalb des Netzes der Franchise-Filialen geltend macht, ist der Verkäufer nicht zur Begleichung der Reklamation verpflichtet. Die Bearbeitung der Reklamation durch den Verkäufer ist nicht durch gesetzliche oder satzungsmäßige Regelungen, z.B. im Bereich der Fristen für die Reklamationsbearbeitung, geregelt. In einem solchen Fall fungiert der Verkäufer nur als Vermittler bei der Bearbeitung der Reklamation zwischen dem Käufer – Verbraucher und der Franchise-Filiale. Für Informationen zu einer konkreten Beschwerde empfiehlt es sich, sich an die Reklamationsabteilung zu wenden.
6.1.4. Der Käufer-Verbraucher kann eine Beschwerde über die Ware direkt beim autorisierten Servicecenter einreichen. Der gesamte Reklamationsprozess wird somit durch die Rolle des Verkäufers als Vermittler zwischen dem Käufer und dem autorisierten Service verkürzt. Für Informationen zu einer konkreten Beschwerde empfiehlt es sich, sich an die Reklamationsabteilung zu wenden.
6.1.5. Reklamationen bezüglich der Ware können auch über den Transportdienst an die Adresse Mironet.cz a.s. an den Verkäufer gerichtet werden. – Reklamationen, Komerční, hala NUP3, Postleitzahl 251 01, Nupaky, oder an Partnerfilialen des Verkäufers. Der Käufer sollte in seinem eigenen Interesse die reklamierte Ware in einem geeigneten und ausreichend schützenden Verpackungsmaterial verpacken, das den Anforderungen des Transports entspricht, damit sie während des Transports nicht beschädigt wird. Bei zerbrechlichen Waren sollte der Käufer die Sendung mit den entsprechenden Symbolen kennzeichnen. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, der Ware eine Kopie des Verkaufsbelegs, eine detaillierte Beschreibung des reklamierten Mangels und die aktuellen Kontaktdaten des Käufers beizufügen.
6.2. Zustand der zur Reklamation eingereichten Waren
6.2.1. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware sauber und in einem Zustand zu übergeben, der die Feststellung von Mängeln der Ware und eine mögliche Reparatur ermöglicht.
6.2.2. Der Verkäufer hat das Recht, die Annahme kontaminierter Waren oder einzelner Teile davon zu verweigern. Die Anforderungen an die Sauberkeit der Ware unterscheiden sich dann je nach Art der Ware unter Berücksichtigung allgemeiner Hygienegrundsätze und –Vorschriften.
6.2.3. Der Verkäufer hat das Recht, die Annahme unvollständiger Waren zu verweigern, wenn deren Vollständigkeit zur Feststellung eines beanstandeten Mangels oder zur Beseitigung dieses Mangels erforderlich ist. Die Frist zur Bearbeitung der Reklamation wird dann ausgesetzt, bis der Käufer die restlichen Teile der Ware geliefert hat, damit die Ware ordnungsgemäß untersucht und die Reklamation bearbeitet werden kann.
6.2.4. Der Verkäufer hat das Recht, die Annahme der reklamierten Ware zu verweigern, wenn Lebensmittel-, Öl-, Benzin- oder Motorölrückstände nicht vollständig entfernt und gereinigt wurden. Ebenso hat der Verkäufer das Recht, die Annahme der Ware wegen einer Reklamation zu verweigern, wenn sie flüssige, gasförmige oder feste Füllstoffe enthält, die eine weitere sichere Handhabung der Ware unmöglich machen.
6.2.5. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware der Reklamation nach Aufhebung der Sperrung und des Passwortes (z.B. FMI, Xiaomi-Konto, Google-Konto etc.) unter Angabe der PIN und Geste zu übergeben.
6.2.6. Der Käufer-Verbraucher ist verpflichtet, vor der Übergabe der Ware im Rahmen einer Reklamation eine Datensicherung durchzuführen. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für etwaige Verstöße oder Datenverluste der im Rahmen einer Reklamation übergebenen Waren.
6.2.7. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer – Verbraucher, neben der zur Reklamation übergebenen Ware auch einen Verkaufsbeleg, ggf. einen Lieferschein oder einen Übergabebeleg für die Ware, eine Garantiekarte, ein Warenzertifikat oder andere Dokumente einzureichen, die für die Waren ausgestellt wurden.
6.2.8. Für den Fall, dass der Käufer zur Erstellung des Reklamationsprotokolls nicht persönlich anwesend ist, hat der Käufer der Ware eine Beschreibung des Mangels und seine aktuellen Kontaktdaten beizufügen.
6.2.9. Die für die Geltendmachung der Reklamation entstehenden Kosten trägt der Käufer. Für den Fall, dass die Reklamation als berechtigt anerkannt wird, hat der Käufer-Verbraucher das Recht, vom Verkäufer die Erstattung eines Teils der durch die Geltendmachung der Reklamation entstandenen Kosten zu verlangen. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, dafür zu sorgen, dass diese Kosten so gering wie möglich sind. Die Erstattung dieser Kosten durch den Verkäufer setzt voraus, dass der Käufer sein Recht in Form einer Aufforderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist für die Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung ausübt.
6.2.10. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jegliche Unterstützung zu leisten, um das Vorliegen des reklamierten Mangels zu überprüfen, beispielsweise durch die Prüfung des Produkts.
6.2.11. Bei der Übernahme der Ware zur Reklamation erhält der Käufer ein Reklamationsprotokoll, das ein für die gesamte Dauer des Reklamationsverfahrens gültiges Dokument darstellt. Inhalt des Reklamationsprotokolls sind Informationen über das Datum des Wareneingangs, Informationen über den Mangel der Ware und die Präferenz des Käufers/Verbrauchers für die Bearbeitung der Reklamation.
6.2.12. Im Falle der Lieferung von Waren gemäß Artikel 6.1.5. erhält der Käufer das Reklamationsprotokoll in Form einer E-Mail, nachdem die Ware tatsächlich vom Transportdienstleister an den Verkäufer geliefert wurde.
6.2.13. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierten Warenmängel spätestens bei Übergabe der Ware zur Bearbeitung der Reklamation anzuzeigen; später reklamierte Warenmängel werden nicht berücksichtigt.
6.3. Berechtigte Reklamation
6.3.1. Nach Prüfung der Ware und der zusammen mit der reklamierten Ware eingereichten Unterlagen entscheidet der Verkäufer über die Berechtigung der Reklamation.
6.3.2. Nach Möglichkeit wird der Verkäufer die berechtigte Reklamation vor Ort bearbeiten.
6.3.3. Wenn es nicht möglich ist, eine berechtigte Reklamation vor Ort zu bearbeiten, übernimmt der Verkäufer die Ware des Käufers - Verbrauchers für das Reklamationsverfahren. Bezüglich der Annahme der Waren für das Reklamationsverfahren stellt der Verkäufer dem Käufer – Verbraucher eine schriftliche Empfangsbestätigung der Waren aus.
6.3.4. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens erfolgt eine detaillierte fachliche Beurteilung, auf deren Grundlage die Beschwerde als berechtigt oder unberechtigt anerkannt wird.
6.4. Unberechtigter Reklamation
6.4.1.. Nach Prüfung der Ware und der zusammen mit der Ware zur Reklamation eingereichten Unterlagen entscheidet der Verkäufer über die Unrechtmäßigkeit der Reklamation. Der Verkäufer gibt die Ware an den Käufer zurück.
6.4.2. Im Falle einer unbefugten Reklamation der Ware hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer - einem Unternehmer - eine Entschädigung für die mit der Bearbeitung der Reklamation verbundenen Kosten zu verlangen.
6.5. Reklamationsablauf
6.5.1. Reklamationen des Käufers – Verbrauchers, einschließlich der Beseitigung des Mangels, müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen, bearbeitet werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Geltendmachung des Anspruchs. Der Verkäufer weist den Käufer - Verbraucher darauf hin, dass seine Mitwirkung in Form der Übergabe der Ware an den Verkäufer zur fachmännischen Untersuchung des Mangels erforderlich ist. Da der Käufer-Verbraucher über diese Tatsache unmittelbar nach dem Ausfüllen des Online-Reklamationsformulars informiert wird, wird die Frist für die Bearbeitung der Reklamation bis zur Übergabe der Ware unterbrochen. Hiermit weist der Verkäufer den Käufer-Verbraucher ausdrücklich darauf hin, dass der Verkäufer vorbehaltlich des oben genannten Verfahrens eine Frist von 30 Tagen hat, um die Reklamation zu klären, und zwar ab dem Tag, an dem die Ware dem Verkäufer zur Überprüfung übergeben wird. Die oben genannte Frist für die Bearbeitung einer Reklamation gilt nicht für Käufer, die kein Verbraucher sind. Für diese Käufer wird die Reklamation innerhalb der für die Bearbeitung der Reklamation erforderlichen Zeit entsprechend der Art des beanstandeten Mangels bearbeitet.
6.5.2. Der Verkäufer prüft die Ware und die zusammen mit der Ware zur Beanstandung eingereichten Unterlagen und entscheidet, ob die Beanstandung berechtigt ist oder nicht.
6.5.3. Der Verkäufer informiert den Käufer-Verbraucher über die Bearbeitung der Reklamation in einer vorab vereinbarten Weise über die Kontaktdaten, die der Käufer-Verbraucher im Reklamationsprotokoll angegeben hat. Im Falle der Übergabe der Ware zur Reklamation gemäß Artikel 6.1.5 werden Informationen über die Bearbeitung der Reklamation an die Adresse des Käufers - Verbrauchers gesendet, die er bei der Übergabe der Ware an den Transportdienstleister angegeben hat.
6.5.4. Die Informationen zur Bearbeitung der Reklamation enthalten das Datum und die Art der Bearbeitung der Beschwerde oder eine Mitteilung über die Ablehnung der Beschwerde einschließlich der Begründung.
6.5.6. Der Käufer - Verbraucher ist verpflichtet, im Rahmen des laufenden Reklamationsverfahrens gegenüber dem Verkäufer im Einklang mit den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorschriften so zu handeln, dass die Ansprüche des Käufers – Verbrauchers gegen den Verkäufer keinen Schikanencharakter haben.
6.5.7. Nach Bearbeitung der Reklamation übergibt der Verkäufer die Ware an den Käufer –Verbraucher, auf der Grundlage einer schriftlichen Aufforderung des Verkäufers, die Ware nach Beendigung der Reklamation abzuholen. Die Übergabe der Ware erfolgt auf der Grundlage der gleichzeitigen Vorlage des Originaldokuments über die Annahme der Ware zur Reklamation und eines staatlichen Dokuments zum Nachweis der Identität der Person, die die Ware erhält. Durch die Identifizierung der Person muss nachgewiesen werden, dass es sich um dieselbe Person wie der Käufer - Verbraucher handelt oder eine Person, die befugt ist, im Namen des Käufers zu handeln.
6.5.8. Im Falle der Nichtannahme der Waren durch den Käufer innerhalb eines Zeitraums von mehr als 30 Kalendertagen ab der Aufforderung zur Warenannahme durch den Verkäufer hat der Verkäufer Anspruch auf Erstattung der mit der Lagerung der Waren verbundenen Kosten in Höhe von 50,00 CZK für jeden angefangenen Kalendertag. Überschreitet der Zeitraum der Nichtabnahme der Ware einen Zeitraum von 6 Kalendermonaten, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zu verkaufen oder umweltgerecht zu entsorgen und den Verkaufserlös zur Deckung der damit verbundenen Kosten zu verwenden z. B. Lagerung der Waren.
7. Garantie
7.1. Die Garantie gilt für Mängel an der Ware, die während der Produktion entstanden sind.
7.2. Die Gewährleistung gilt für Mängel der Ware, die bei der Montage oder Installation der Ware durch den Verkäufer oder eine von ihm autorisierte Person entstanden sind.
7.3. Die Dauer der Garantie entspricht nicht der Lebensdauer der Ware. Im Rahmen der Beurteilung der Gültigkeit der Warenreklamation beurteilt der Verkäufer den Mangel stets unter Berücksichtigung der Art und des Grades der Abnutzung.
7.4. Die Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt mindestens 24 Monate. Sofern auf dem verkauften Artikel, auf dessen Verpackung oder in der dem Artikel beigefügten Anleitung oder in der Werbung die Nutzungsdauer angegeben ist, gelten die Bestimmungen zur Beschaffenheitsgarantie. Für den Käufer, der Unternehmer ist, richtet sich die Dauer der Gewährleistung nach den Vorschriften des deutschen Zivilrechts.
7.5. Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag nach der Annahme der Ware durch den Käufer. Die Dauer der Garantie wird dann für den Zeitraum unterbrochen, in dem die Ware unter Garantie repariert wurde.
7.6. Die Dauer der Gewährleistungsfrist endet am Tag der Übernahme der Ware zur Gewährleistungsreparatur und beginnt am Tag nach Abschluss der Reparatur erneut zu laufen. Voraussetzung für die Unterbrechung der Garantiezeit ist die Gültigkeit der Reklamation, auf deren Grundlage die Garantiereparatur durchgeführt wird. Handelt es sich um eine unberechtigte Reklamation, wird die Gewährleistungsfrist nicht gehemmt.
7.7. Die Gewährleistung gilt für Mängel der Waren, die Gegenstand eines Kaufvertrags durch den Käufer - Unternehmer waren, unabhängig von der Art und Weise der Nutzung der Waren für geschäftliche oder nicht geschäftliche Zwecke.
8. Garantieausschlüsse
8.1. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Gewährleistung wegen eines Mangels der Ware, wenn er den Mangel selbst verursacht hat oder vor der Übernahme der Ware von der Existenz des Mangels wusste.
8.2. Mängel an Waren, die durch die Verwendung falscher oder fehlerhafter Programmnutzung oder durch Nutzung falscher Verbrauchsmaterialien verursacht werden.
8.3. Mängel der Waren, die durch schlechte Handhabung, unprofessionelle oder unsachgemäße Handhabung, Verwendung und Installation im Widerspruch zur Bedienungsanleitung oder Gebrauchsanweisung verursacht wurden.
8.4. Mängel der Ware, die auf nachlässige Pflege oder übermäßige Belastung im Widerspruch zur Bedienungsanleitung und Gebrauchsanweisung zurückzuführen sind.
8.5. Mängel an Waren, die durch elektrische Überspannung verursacht werden.
8.6 Mängel der Ware, die durch mechanische Beschädigung verursacht werden.
8.7. Mängel der Waren, die auf die Verwendung unter ungeeigneten Bedingungen und Umgebungen im Hinblick auf Staub, Lärm, Feuchtigkeit, chemische und mechanische Einflüsse zurückzuführen sind.
8.9. Mängel an der Ware, die auf eine Beschädigung der Ware oder eines Teils davon durch einen Computervirus zurückzuführen sind.
8.10. Mängel an der Ware, die auf die Verwendung illegaler SW oder SW zurückzuführen sind, deren legale Herkunft der Käufer nicht nachweisen kann.
8.11. Mängel an der Ware, die auf ein fehlerhaft durchgeführtes Firmware-Upgrade zurückzuführen sind.
8.12. Mängel an der Ware, die auf die eingeschränkte Funktionalität von Anwendungen zurückzuführen sind, die nicht für das jeweilige Betriebssystem erstellt wurden.
8.13. Mängel an der Ware, die auf die Verwendung inkompatibler Komponenten zurückzuführen sind, die nicht im Voraus von den Mitarbeitern des Verkäufers auf ausdrückliche schriftliche Anfrage des Käufers im Rahmen der Warenbestellung genehmigt wurden.
8.14. Mängel an der Ware, die auf unsachgemäße Modifikation, Eingriffe oder Parameteränderungen durch den Käufer zurückzuführen sind.
8.15. Mängel an Waren, die auf höhere Gewalt oder Naturgewalt zurückzuführen sind.
8.16. Mängel an SW-Waren, die durch die Entfernung von Schutzvorrichtungen (Folie, Siegel usw.) verursacht werden. Dann wird der Käufer zum rechtmäßigen SW-Benutzer gemäß den Lizenzdaten des SW-Herstellers. Der physische Bestandsteil selbst, bzw deren Beschädigung, z.B. durch Zerkratzen der CD-ROM, kann nicht Gegenstand einer Garantiereparatur sein.
8.17. Mängel an LCD-Display-Produkten, die durch Verstöße gegen die Norm ISO 13406-2 verursacht wurden, die das Reklamationsverfahren für defekte Pixel regelt.
9. Garantiereparatur
9.1. Der Käufer-Verbraucher kann sein Recht auf Beseitigung des Mangels durch Reparatur der Ware innerhalb der Gewährleistungsfrist ausüben.
9.2. Für die Durchführung von Garantiereparaturen wird ein anderes Unternehmen als der Verkäufer bestimmt. Der Käufer kann daher einen Anspruch auf Garantiereparatur der Ware direkt bei dem im Garantieschein aufgeführten Unternehmer oder über den Verkäufer geltend machen.
9.3. Der Käufer kann das Recht auch nutzen, einen Mangel an der Ware bei einem der in der Garantiekarte aufgeführten autorisierten Dienste zu beseitigen, oder der Verkäufer kann dies auf Wunsch des Käufers tun. Dies beschleunigt den Reklamationsprozess selbst.
9.4. Der Käufer kann die Ware zur Reparatur persönlich oder über einen Transportdienst liefern. Im Falle der Übergabe der Ware durch einen Transportdienstleister hat der Käufer in seinem eigenen Interesse die Ware angemessen und ausreichend zu verpacken, damit sie beim Transport nicht beschädigt wird. Zerbrechliche Waren werden vom Käufer mit den entsprechenden Symbolen auf der Verpackung gekennzeichnet. Die Ware wird komplett inklusive Zubehör verschickt. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, der Sendung eine Kopie des Verkaufsdokuments, ggf. einer Garantiekarte, eine Beschreibung des Mangels an der Ware und die aktuellen Kontaktinformationen des Käufers beizufügen.
9.5. Das Recht des Käufers, einen Mangel der Ware gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, gilt nicht für die normale Abnutzung der Ware.
9.6. Das Recht des Käufers, einen Mangel der Ware geltend zu machen, besteht nicht bei einem Mangel der Ware, für den ein reduzierter Kaufpreis vereinbart wurde, z. B. bei gebrauchter Ware.
9.10. Der Käufer hat das Recht, einen Mangel der Ware infolge unsachgemäßer Montage oder Inbetriebnahme geltend zu machen, wenn diese Montage oder Inbetriebnahme im Kaufvertrag vereinbart und direkt vom Verkäufer oder einer anderen Person unter der Verantwortung des Verkäufers durchgeführt wurde.
10. Erweiterte Garantie
10.1. Eine erweiterte Garantie bedeutet eine Verlängerung der Garantiezeit über den Zeitraum hinaus, der dem Käufer - Verbraucher durch eine Garantie von 24 Monaten gewährt wird.
10.2. Der Verkäufer bietet dem Käufer die Möglichkeit einer Garantieverlängerung gegen Zahlung in der Höhe gemäß der Preisliste, die der prozentualen Erhöhung gegenüber dem Kaufpreis der Ware entspricht. Der Käufer ist verpflichtet, die Gebühr für die Garantieverlängerung zusammen mit dem Kaufpreis für die Waren zu zahlen, für die die verlängerte Garantie gilt.
10.3. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation wegen eines Mangels an der Ware im Rahmen der erweiterten Garantie so schnell wie möglich zu bearbeiten.
10.4. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware im Rahmen der erweiterten Gewährleistung vollständig und unbeschädigt zur Reklamation zu übergeben.
10.5. Der Verkäufer hat das Recht, die Art der Bearbeitung der Warenreklamation im Rahmen der erweiterten Garantie zu bestimmen. Reklamationen können durch Reparatur der Ware, Umtausch der Ware gegen die gleiche Ware oder gegen Ware höherer Qualität erledigt werden. Ist eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich, hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer einen Nachlass auf den Kaufpreis zu gewähren oder ihm den Rücktritt vom Kaufvertrag anzubieten.
10.6. Nach der Bearbeitung einer Reklamation für Waren im Rahmen der erweiterten Garantie wird die Garantie für die Waren nicht mehr verlängert und es wird auch keine neue Garantie gewährt.
10.7. Der Käufer hat im Rahmen einer Reklamation während der verlängerten Gewährleistungsfrist keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die für die Lieferung der Ware an den Verkäufer entstanden sind.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Dieses Beschwerdeverfahren ist Bestandteil der AGB´s.
11.2. Der vollständige Text des Verfahrens ist am Hauptsitz des Verkäufers, in den Verkaufsniederlassungen des Verkäufers und auf der Website des Verkäufers www.mironetcz.de verfügbar
11.3. Der Käufer-Verbraucher hat das Recht, bei Unzufriedenheit mit der Abwicklung des Antrags auf mangelhafte Leistung aus dem Kaufvertrag innerhalb der 12-monatigen Frist nach Annahme des Produkts vom Fernkaufvertrag zurückzutreten oder Produktmängel zu reklamieren. Bei Mängelansprüchen im Rahmen der Garantie oder erweiterten Garantie können Sie eine Beschwerde über die Plattform zur Online-Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten einreichen, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr verfügbar ist.
11.4. Diese Beschwerderegelung gilt ab dem 1. September 2024